[DE] FLAMMGESCHÜTZTE POLYCARBONATFORMMASSEN III<br/>[EN] FLAME-RETARDANT POLYCARBONATE MOLDING MATERIALS III<br/>[FR] MATIÈRES MOULABLES À BASE DE POLYCARBONATE IGNIFUGÉES III
申请人:BAYER MATERIALSCIENCE AG
公开号:WO2014086832A1
公开(公告)日:2014-06-12
Die vorliegende Erfindung betrifft flammgeschützte, schlagzähmodifizierte, Polycarbonat (PC)- Zusammensetzungen und Formmassen die gute mechanische Eigenschaften, eine gute Chemikalienbeständigkeitsowie eine hohe Hydrolyse Stabilitätaufweisen, enthaltend: A) 60 -95 Gew.-Teile aromatisches Polycarbonat und/oder aromatisches Polyestercarbonat, B) 1,0 –15,0 Gew.-Teile kautschukmodifiziertes Pfropfpolymerisat, C) 1,0 –14,5 Gew.-Teile, mindestens eines cyclischen Phosphazens, gemäß Formel (X) wobei k für 1 oder eine ganze Zahl von 1 bis 10, vorzugsweise für eine Zahl von 1 bis 8, besonders bevorzugt 1 bis 5, steht, wobei der Trimerenanteil (k=1) von 60 bis 98mol.-% bezogen auf die Komponente C beträgt und wobei R jeweils gleich oder verschieden ist und für einen Aminrest, jeweils, gegebenenfalls halogeniertes, vorzugsweise mit Fluor halogeniertes, C1 -bis C8-Alkyl, vorzugsweise Methyl, Ethyl, Propyl oder Butyl, C1-bis C8-Alkoxy, vorzugsweise Methoxy, Ethoxy, Propoxy oder Butoxy, jeweilsgegebenenfalls durch Alkyl, vorzugsweise C1-C4-Alkyl, und/oder Halogen, vorzugsweise Chlor und/oder Brom, substituiertes C5-bis C6-Cycloalkyl, jeweils gegebenenfalls durch Alkyl, vorzugsweise C1-C4-Alkyl, und/oder Halogen, vorzugsweise Chlor, Brom und/oder Hydroxy-substituiertes, C6-bis C20-Aryloxy, vorzugsweise Phenoxy, Naphthyloxy, jeweils gegebenenfalls durch Alkyl, vorzugsweise C1-C4-Alkyl, und/oder Halogen, vorzugsweise Chlor und/oder Brom, substituiertes C7-bis C12-Aralkyl, vorzugsweise Phenyl-C1-C4-alkyl, odereinen Halogen-Rest, vorzugsweise Chlor, oder einen OH-Rest steht. D) 0 –15,0 Gew.-Teile kautschukfreies Vinyl(Co)Polymerisat oder Polyalkylenterephthalat, E) 0 –15,0 Gew.-Teile Additive, F) 0,05 bis 5,00 Gew.-Teile Antidrippingmittel, wobei alle Gewichtsteilangaben vorzugsweise so normiert sind, dass die Summe der Gewichtsteile aller Komponenten A+B+C+D+E+F in der Zusammensetzung 100 ergibt. Darüber hinaus betrifft die vorliegende Anmeldung die Verwendung der Zusammensetzungen zur Herstellung von Formkörpern sowie die aus den Zusammensetzungen hergestellten Formkörper.