[DE] FLAMMGESCHÜTZTE POLYCARBONATFORMMASSEN IV<br/>[EN] FLAME-RETARDANT POLYCARBONATE MOULDING MATERIALS IV<br/>[FR] MATIÈRES MOULABLES À BASE DE POLYCARBONATE IGNIFUGÉES IV
申请人:BAYER MATERIALSCIENCE AG
公开号:WO2014086769A1
公开(公告)日:2014-06-12
Die vorliegende Erfindung betrifft flammgeschützte, schlagzähmodifizierte, Polycarbonat (PC)-Zusammensetzungen und Formmassen die gute mechanische Eigenschaften, eine gute Chemikalienbeständigkeit sowie eine hohe Hydrolyse Stabilität aufweisen, enthaltend: A) 95,0 Gew. -Teile aromatisches Polycarbonat und/oder aromatisches Polyestercarbonat, B) 1,0 - 15,0 Gew. -Teile kautschukmodifiziertes Pfropfpolymerisat, C) 1,0 - 9,5 Gew. -Teile, mindestens eines cyclischen Phosphazens, gemäß Formel (X), wobei k für 1 oder eine ganze Zahl von 1 bis 10, vorzugsweise für eine Zahl von 1 bis 8, besonders bevorzugt 1 bis 5, steht, wobei der Trimerenanteil (k=l) von 60 bis 98 mol.-% bezogen auf die Komponente C beträgt und wobei R jeweils gleich oder verschieden ist und für einen Aminrest, jeweils, gegebenenfalls halogeniertes, vorzugsweise mit Fluor halogeniertes, C1- bis C8-Alkyl, vorzugsweise Methyl, Ethyl, Propyl oder Butyl, C1 - bis C8- Alkoxy, vorzugsweise Methoxy, Ethoxy, Propoxy oder Butoxy, jeweils gegebenenfalls durch Alkyl, vorzugsweise C1-C4-Alkyl, und/oder Halogen, vorzugsweise Chlor und/oder Brom, substituiertes C5- bis C6-Cycloalkyl, jeweils gegebenenfalls durch Alkyl, vorzugsweise C1 -C4-Alkyl, und/oder Halogen, vorzugsweise Chlor, Brom und/oder Hydroxy-substituiertes, C6- bis C20-Aryloxy, vorzugsweise Phenoxy, Naphthyloxy, jeweils gegebenenfalls durch Alkyl, vorzugsweise C1-C4-Alkyl, und/oder Halogen, vorzugsweise Chlor und/oder Brom, substituiertes C7- bis C12-Aralkyl, vorzugsweise Phenyl-Ci-C/i-aikyl, oder einen Halogen-Rest, vorzugsweise Chlor, oder einen OH-Rest steht. D) 0 - 15,0 Gew. -Teile kautschukfreies Vinyl(Co)Polymerisat Polyalkylenterephthalate, E) 1,0 - 25,0 Gew.-Teile Talk mit einer mittleren Teilchengröße dso von 0,1 bis 4,0 μm, F) 0 - 5,0 Gew.-Teile Additive, G) 0,05 bis 5,0 Gew.-Teile Antidrippingmittel; wobei alle Gewichtsteilangaben so normiert sind, dass die Summe der Gewichtsteile aller Komponenten A+B+C+D+E+F+G in der Zusammensetzung 100 ergibt. Darüber hinaus betrifft die vorliegende Anmeldung die Verwendung der Zusammensetzungen zur Herstellung von Formkörpern sowie die aus den Zusammensetzungen hergestellten Formkörper.