[DE] FLAMMGESCHÜTZTE POLYCARBONATFORMMASSEN II<br/>[EN] FLAME-RETARDANT POLYCARBONATE MOLDING MATERIALS II<br/>[FR] MATIÈRES MOULABLES À BASE DE POLYCARBONATE IGNIFUGÉES II
申请人:BAYER MATERIALSCIENCE AG
公开号:WO2014086944A1
公开(公告)日:2014-06-12
Die vorliegende Erfindung betrifft flammgeschützte, schlagzähmodifizierte, hochtemperaturstabile Polycarbonat (PC)-Zusammensetzungen und Formmassen, die eine hohe Hydrolysestabilität aufweisen, enthaltend A) 48 - 95 Gew. -Teile aromatisches Polycarbonat und/oder aromatisches Polyestercarbonat, B) 1,0 - 20,0 Gew. -Teile kautschukmodifiziertes Pfropfpolymerisat, C) 1,0 - 20,0 Gew. -Teile, mindestens eines cyclischen Phosphazens, gemäß Formel (X) wobei k für 1 oder eine ganze Zahl von 1 bis 10, vorzugsweise für eine Zahl von 1 bis 8, besonders bevorzugt 1 bis 5, steht, wobei der Trimerenanteil (k=1) von 60 bis 98 mol.-% bezogen auf die Komponente C beträgt und wobei R jeweils gleich oder verschieden ist und für einen Aminrest, jeweils, gegebenenfalls halogeniertes, vorzugsweise mit Fluor halogeniertes, C1- bis C8-Alkyl, vorzugsweise Methyl, Ethyl, Propyl oder Butyl, C1- bis C8- Alkoxy, vorzugsweise Methoxy, Ethoxy, Propoxy oder Butoxy, jeweils gegebenenfalls durch Alkyl, vorzugsweise C1-C4-Alkyl, und/oder Halogen, vorzugsweise Chlor und/oder Brom, substituiertes C5- bis C6-Cycloalkyl, jeweils gegebenenfalls durch Alkyl, vorzugsweise C1-C4-Alkyl, und/oder Halogen, vorzugsweise Chlor, Brom und/oder Hydroxy-substituiertes, C6- bis C20-Aryloxy, vorzugsweise Phenoxy, Naphthyloxy, jeweils gegebenenfalls durch Alkyl, vorzugsweise C1-C4-Alkyl, und/oder Halogen, vorzugsweise Chlor und/oder Brom, substituiertes C7- bis C12- Aralkyl, vorzugsweise Phenyl-C1-C4-alkyl, oder einen Halogen-Rest, vorzugsweise Chlor, oder einen OH-Rest steht. 1,0 - 7,0 Gew. -Teile mindestens eines phosphorhaltigen organischen Flammschutzmittels verschieden von C, 0 - 15,0 Gew. -Teile kautschukfreies Vinyl(Co)Polymerisat oder Polyalkylenterephthalat, 0 - 15,0 Gew. -Teile Additive, 0,05 bis 5,0 Gew. -Teile Antidrippingmittel. wobei alle Gewichtsteilangaben vorzugsweise so normiert sind, dass die Summe der Gewichtsteile aller Komponenten A+B+C+D+E+F+G in der Zusammensetzung 100 ergibt und mindestens 50% der Phosphormenge der Gesamtzusammensetzung aus der Komponente C stammt. Darüber hinaus betrifft die vorliegende Anmeldung die Verwendung der Zusammensetzungen zur Herstellung von Formkörpern sowie die aus den Zusammensetzungen hergestellten Formkörper.